FAQs Praktikum

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich Praktikumsstellen und Ideen für mein Praktikum?

Auf der Homepage unter „Wie finde ich das passende Praktikum für mich?“ Geschichte / Soziologie finden Sie alle nötigen Informationen dazu.

In WELCHEM SEMESTER ist das Pflichtpraktikum zu absolvieren?

Sie können frei wählen, in welchem Semester Sie das Pflichtpraktikum absolvieren möchten. Eine Empfehlung finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung oder im Studienplan.

Wie viel Zeit sollte ich für die PRAKTIKUMSSUCHE und für die BEWERBUNG einplanen?

Auf der Homepage unter „Wie finde ich das passende Praktikum für mich?“ Geschichte / Soziologie finden Sie unter „Zeitpunkt für die Bewerbung“ einige Tipps.

Welche PRAKTIKA haben meine KOMMILITONEN/INNEN bisher absolviert?

Alle Praktikumsberichte finden Sie im Praktikapool.

Ich benötige eine BESTÄTIGUNG darüber, dass ich ein Pflichtpraktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren muss. Wo finde ich diese Bescheinigung?

Sie können die Bestätigung über ZEuS abrufen:
Bei ZEuS einloggen, Mein Studium, Studienservice, Bescheide/Bescheinigungen.
Die Bestätigung des Pflichtpraktikums erscheint als PDF-Datei.

An wen kann ich mich bei FRAGEN bezüglich meiner BEWERBUNG wenden?

Der Career Service der Universität Konstanz steht Ihnen gerne zur Verfügung. Außerdem werden Einzeltermine für Beratungen und Veranstaltungen und Workshops rund um das Bewerben angeboten.
 

Wann muss der VORBERICHT abgegeben werden?

Der Vorbericht muss spätestens 2 Wochen VOR Praktikumsbeginn als PDF per E-Mail an die Praktikumsbeauftragte geschickt werden. Erst mit der Unterschrift der Praktikumsbeauftragten gilt die Praktikumsstelle als genehmigt.

Bis spätestens wann muss der ENDBERICHT verfasst und eingereicht werden?

Der Endbericht muss spätestens 6 Wochen NACH Praktikumsende online erstellt (s. Praktikapool "Bericht abgeben" ) und eingereicht werden.

Wann werden die ECTS-Credits in ZEuS verbucht?

Die ECTS werden erst dann verbucht, wenn alle Unterlagen und Schritte des Berichtsverfahrens abgegeben bzw. eingehalten worden sind.
Siehe "Berichtsverfahren Praktikum" Geschichte / Soziologie

Kann das Praktikum in verschiedenen Organisationen/Unternehmen durchgeführt werden? D.h. ist eine AUFTEILUNG DES PRAKTIKUMS möglich?

Das Praktikum soll nach Möglichkeit oder Interessenslage in einer Organisation/in einem Unternehmen und am Stück absolviert werden. Jedoch ist eine Aufteilung des Praktikums grundsätzlich möglich. Um das Praktikum aufzuteilen, muss im Praktikapool die Aufteilung (Splitting) eingetragen werden. Hierfür müssen Sie sich im Praktikapool einloggen.
Eine Aufteilung des 8- oder 4- wöchigen Praktikums ist nicht möglich.

Folgende Aufteilungen sind möglich:

  • 3 + 3 Monate
  • 2 + 4 Monate
  • 4 + 2 Monate

Am einfachsten ist es, wenn die Praktika hintereinander und in einem Semester stattfinden. Es ist allerdings möglich, die zwei Praktika in verschiedenen Semester oder in den Semesterferien zu absolvieren. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit der Praktikumsbeauftragten auf.

Was muss beim Berichtsverfahren beachtet werden, wenn das Praktikum gesplittet wird?

In diesem Fall müssen Sie für jede Praktikumsstelle jeweils einen Vorbericht und einen Anerkennungsbogen schreiben. Ein Endbericht wird über die Stelle Ihrer Wahl verfasst.

Gibt es einen Anspruch auf MINDESTLOHN während Ihres Praktikums innerhalb Deutschlands?

Pflichtpraktika sind vom Mindestlohn ausgenommen.
Bei freiwilligen Praktika, die kürzer als drei Monate dauern, besteht kein Anspruch auf Mindestlohn.
Freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern, sind ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten.
Praktika, die nach dem Studium absolviert werden, müssen mit dem Mindestlohn von 12,41€/Stunde (ab 1. Januar 2025 12,82€/Stunde) vergütet werden.

Kann ich mich während des Praktikums BEURLAUBEN lassen?

Wenn Sie ein Pflichtpraktikum laut Prüfungsordnung absolvieren, müssen Sie sich dafür nicht beurlauben lassen. Wenn Sie ein freiwilliges oder ein längeres Praktikum absolvieren möchten, dann nehmen Sie Kontakt mit der Praktikumsbeauftragten auf und informieren Sie sich im SSZ (Studierenden-Service-Zentrum).

Behalte ich meinen STATUS als Studierende/r während des Praktikums?

Ja, da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, behalten Sie Ihren Status als Studierende/r an der Universität Konstanz. Auch bei einer Beurlaubung behält man den Status als Studierende/r. Denken Sie bitte an die Rückmeldefrist.

Kann der STUDENTENWERKBEITRAG im Praktikumssemester erstattet werden?

Studierende im Pflichtpraktikumssemester werden während dieser Zeit nicht beurlaubt. Der Studentenbeitrag des Studierendenwerks "Seezeit" kann nicht erstattet werden. Die Semestergebühren, die bei der Rückmeldung vorgesehen sind, müssen im vollem Umfang entrichtet werden, da das Pflichtpraktikum Bestandteil des Studiums ist. 

Kann ich BAfög während meines Praktikums erhalten?

Grundsätzlich können Sie während des Praktikums BAfög erhalten. Bitte informieren Sie sich bei der entsprechenden Stelle: das neue BAfög und BAfög im Praktikum

Bin ich während des Praktikums über die Universität Konstanz UNFALLVERSICHERT?

Während des Praktikums sind Sie nicht über die Universität Konstanz unfallversichert. Bitte kümmern Sie sich selbst um die Versicherung. Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Bin ich SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG?

Wenn Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren ist diese Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig. Erste und wichtige Informationen zu Fragen der Sozialversicherung während eines Praktikums finden Sie im Leitfaden "Praktika- Nutzen für Praktikanten und Unternehmen" (Herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Stand: Juli 2011).
Ausnahme: Praktikum im Ausland.

Muss ich einen KRANKENVERSICHERUNGSNACHWEIS erbringen?

Ja. Für die Zeit des Praktikums müssen Sie eine Krankenversicherung nachweisen.

Muss ich einen KRANKENVERSICHERUNGSNACHWEIS für Praktika im AUSLAND erbringen?

Für ein Auslandspraktikum können und sollen Sie eine Ausland- oder Zusatzversicherung abschließen. Bitte setzten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Der DAAD bietet einen günstigen Tarif für Auslandspraktika an

Kann ich vor oder nach dem PRAKTIKUM auch ein AUSLANDSSEMESTER machen?

Ja. Wenn Sie im BA Soziologie im „Praxis Track“, im BA Geschichte mit „Praxissemester“ oder im MA Sociology of Inequality sind, dann können Sie vor oder nach dem Praktikum auch ins Ausland gehen. Für das Auslandssemester müssen Sie sich beurlauben lassen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Studienberatung. 

Kann ich vor oder nach dem AUSLANDSSEMESTER auch ein PRAKTIKUM auch ein machen?

Ja. Wenn Sie im BA Soziologie „International Track“, im BA Geschichte mit „Auslandssemester“ oder im MA Sociology of Inequality sind, dann können Sie vor oder nach dem Auslandssemester auch ein Praktikum absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall kein Pflichtpraktikum, sondern ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Sie können Praktika auch in den Semesterferien machen. Für ein längeres Praktikum können Sie sich beurlauben lassen. Fragen Sie bei der Studienberatung Ihres Faches nach. Da Sie ein freiwilliges Praktikum absolvieren, gilt folgende Regelung bezüglich des Mindestlohnes:

  • Bei freiwilligen Praktika, die kürzer als drei Monate dauern, besteht kein Anspruch auf Mindestlohn.
  • Freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern, sind ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten. 

Kann eine abgeschlossene BERUFSAUSBILDUNG oder eine einschlägige BERUFSERFAHRUNG, die VOR DEM STUDIENBEGINN absolviert wurde, als Pflichtpraktikum anerkannt werden?

Gemäß der Rahmenprüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts-Studiengänge B5.0 § 4 (3) (in der Fassung vom 3. August 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 28. November 2019), kann eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich oder eine einschlägige und studiengangsrelevante Berufserfahrung in Vollzeit für mindestens 6 Monaten, die vor Studienbeginn erbracht wurden, auf Antrag des/der Studierenden anerkannt und als äquivalent zum Praktikum angerechnet werden.

Folgendes Verfahren ist einzuhalten:
Die Äquivalenz wird durch die Praktikumsbeauftragte des Fachbereichs geprüft. Hierfür wird einen formlosen Antrag per E-Mail mit einer Kopie des Arbeitszeugnisses und dem ausgefüllten Äquivalenzanerkennungsbogen eingereicht. Als Nachweis der Anerkennung gilt der unterschriebene Äquivalenzanerkennungsbogen. Die Äquivalenzanerkennung wird von der Praktikumsbeauftragten in ZEuS eingetragen.