Formular im SSZ
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Prüfungen im MA Soziologie

Informationen zu Prüfungen

Prüfungsanmeldung für Lehrveranstaltungen

Wichtig vorab: Die Prüfungsanmeldung ist von der Belegung einer Lehrveranstaltung (LV) zu unterscheiden. Bei Belegung einer LV in ZEuS werden Sie NICHT automatisch für eine Prüfungsleistung angemeldet.

ANMELDEFRISTEN FÜR PRÜFUNGEN (KLAUSUREN, STUDIEN- ODER PRÜFUNGSLEISTUNGEN)

Wenn Sie in einer Veranstaltung Credits erwerben möchten, ist es zwingend nötig, sich während des Anmeldezeitraums für die Prüfung anzumelden. Die einzigen Ausnahmen sind Praktika. Für die Anerkennung eines Praktikums muss das Berichtsverfahren erfolgreich durchlaufen werden. Anschließend werden die Credits verbucht.

Die Prüfungsanmeldung erfolgt innerhalb folgender Fristen: 

Sommersemester: 1. Mai – 15. Juni 
Wintersemester: 1. Dezember – 15. Januar 

Eine Prüfungsabmeldung über ZEuS ist nur innerhalb dieser Frist möglich.
 

PRÜFUNGSANMELDUNG

Eine nachträgliche Anmeldung über das Prüfungssekretariat (Heike Reinhuber) ist nur zweimal während Ihres Studiums möglich und wird in ZEuS dokumentiert.

Bevor Sie mit dem Anmeldeverfahren über den Studienplaner mit Modulplan in Ihrem ZEuS-Konto beginnen, informieren Sie sich bitte vorher über die korrekte "Prüfungsnummer" (SOC-XXXX), die Sie bei der jeweiligen Veranstaltung in der Tabelle mit der Überschrift „Zu erbringende Prüfungsleistung / Studienleistung“ finden, da dieselbe Veranstaltung oft mehrere Möglichkeiten zum ECTS-Erwerb anbietet und jede Möglichkeit eine andere Prüfungsnummer hat.

Das ZEuS-Team stellt ein paar nützliche Videos als Hilfe zum Prozess der Prüfungsanmeldung zur Verfügung. Sollten Sie technische Fragen haben, z.B. fehlende TANs, bitten wir Sie, mit dem Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) Kontakt aufzunehmen. Sollten Sie Fragen haben, weil Sie fachfremd studieren oder sich aus anderen Gründen nicht anmelden können, kontaktieren Sie unmittelbar das Prüfungssekretariat (Heike Reinhuber). Bitte fügen Sie IMMER Ihre Matrikelnummer und die SOC-Prüfungsnummer hinzu, da Ihre Anfrage sonst nicht bearbeitet werden kann.

Prüfungsrücktritt und Wiederholung von Prüfungen

...WEGEN KRANKHEIT

Sind Sie am Tag der Prüfung krank, müssen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.
Die Krankmeldung muss VOR der Prüfung per E-Mail im Prüfungssekretariat (Heike Reinhuber) angezeigt und mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Verwenden Sie hierfür ausschließlich dieses Formular (Siehe PDF "Prüfungsrücktritt und Verlängerung von Abschlussarbeiten aufgrund von Krankheit (ärztliches Attest)") und senden es vorab als Scan per E-Mail und anschließend per Post an das Prüfungssekretariat:

Universität Konstanz
Fachbereich Geschichte und Soziologie
Postfach 13
Prüfungssekretariat, Frau Heike Reinhuber
D-78457 Konstanz.

Das Attest muss spätestens am Tag der Prüfung (bei längeren Krankheiten auch vor dem Prüfungstag) ausgestellt werden und für den Prüfungstag gelten. 
Nachträglich ausgestellte Attestformulare können nicht anerkannt werden!
 

...WEGEN ANDERER GRÜNDE

Ein Rücktritt aus anerkanntem Grund kann in bestimmten Ausnahmefällen, wenn Studierende die Verhinderungsgründe nicht selbst zu vertreten haben, genehmigt werden. Anerkannte Gründe sind ein Studium im Ausland oder ein Todesfall in der Familie. Tritt ein solcher Fall auf, melden Sie sich bitte beim Prüfungssekretariat, Heike Reinhuber, legen Ihre Verhinderungsgründe dar und fügen notwendige Nachweise bei.
 

UNENTSCHULDIGTES FEHLEN

Ein unentschuldigtes Fehlen bei Klausuren führt zum Eintrag NE=nicht erschienen und damit zum Nichtbestehen der Prüfung. Falls es eine Nachklausur gibt, erfolgt eine automatische Anmeldung für dieselbe.
 

WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN UND NICHTBESTEHEN

Eine Prüfung kann laut der Rahmen-PO für die geisteswissenschaftlichen Studiengänge einmal wiederholt werden. Dies muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschehen. Wenn Sie wegen Krankheit von einer Klausur zurücktreten oder sie nicht bestehen, werden Sie automatisch durch das Prüfungssekretariat zum Nachtermin angemeldet.

Sollten Sie auch beim Nachtermin krank sein oder ihn nicht bestehen und ein weiterer Versuch möglich sein, müssen Sie sich bitte selbst zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Wiederholungsprüfung anmelden. Semesterübergreifend findet keine automatische Prüfungsanmeldung statt.

Wird der Wiederholungsversuch von Pflichtleistungen ebenfalls nicht bestanden, ist erst ein Härtefallantrag an den StPA zu stellen, bevor die Möglichkeit an weiteren Prüfungen teilzunehmen wieder freigeschaltet wird. Der Härtefallantrag muss spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Wird kein Härtefallantrag gestellt, erlischt der Prüfungsanspruch. Die betreffenden Personen werden in der Regel angeschrieben, sind aber grundsätzlich verpflichtet, sich selbständig bei der Studienberatung zu melden.

Falls dem Antrag stattgeben wird, ist eine letzte Wiederholung der betreffenden Prüfung möglich. Wird diese nicht bestanden, so ist das Studium der Soziologie als Haupt- oder Nebenfach endgültig nicht bestanden und in Deutschland nicht weiter studierbar, da Sie den Prüfungsanspruch verlieren.
Die Möglichkeit des Härtefallantrags kann in einem Studiengang insgesamt zweimal in Anspruch genommen werden.

Anmeldung und Bearbeitungszeit der MA-Arbeit

SCHRIFTLICHE ABSCHLUSSPRÜFUNG 

Das Ende des Studiums bildet in der Regel die schriftliche Abschlussprüfung, die durch eine schriftliche Hausarbeit geleistet wird. Für die Zulassung müssen spezifische Leistungen erbracht worden sein und Anmelde- sowie Bearbeitungsfristen beachtet werden.


ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN 

Für die Anmeldung zur Masterarbeit muss mindestens die Hälfte aller erforderlichen studienbegleitenden Prüfungsleistungen (ohne Masterarbeit) erbracht sein (45 ECTS).
 

ABLAUF DER ANMELDUNG & FRISTEN

  1. Die Studierenden fordern die Anmeldeunterlagen bei Robert Bucifal  (ZPA, Raum C 406) mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldezeitraum an:
    01.–15. Februar (Beginn der 6-monatigen Bearbeitungszeit: Ende März) oder
    01.–15. Juli (Beginn der 6-monatigen Bearbeitungszeit: Ende September)
  2. Die Studierenden nehmen Kontakt zu einem/einer Prüfer/Prüferin auf, der/die die Betreuung der Abschlussarbeit übernimmt, und sprechen das Thema ihrer Masterarbeit ab. Die Studierenden schlagen einen/eine Zweitgutachter/Zweitgutachterin vor.
  3. Die Studierenden senden das ausgefüllte Anmeldeformular (pdf) zur Unterschrift per Mail an die jeweilige Fachstudienberatung (Andreas Romer oder Maria Lidola). Diese prüft das Vorliegen der Voraussetzung. Danach wird von den Studierenden das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an Robert Bucifal gesendet. ​​​

Bitte beachten Sie unbedingt auch die Informationen und Formulare für Abschlussprüfungen des Zentralen Prüfungsamtes.

Nach Abschluss aller Leistungen des Studiengangs können Sie ein Zeugnis beantragen und sich exmatrikulieren lassen.

Stand: 22.02.2024

Infos vom Zentralen Prüfungsamt (ZPA)

Aktuelle Informationen und Formulare werden auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA) bereitgestellt. 

Hier finden Sie unter anderem Hinweise zu folgenden Themen: 

  • Anmeldung zur Abschlussprüfung
  • allgemeine Regelung zur Abgabe von Abschlussarbeiten
  • Signets der Universität Konstanz
  • Prüfungsrücktritt und Verlängerung von Abschlussarbeiten
  • Beglaubigung von Prüfungsdokumenten
  • Finanzielle Förderung von Abschlussarbeiten

Eine Übersicht der Ansprechpersonen des ZPA, deren Zuständigkeiten und Sprechzeiten finden Sie hier

Liste der Prüfungsberechtigten

Suchen Sie sich frühzeitig eine/n geeignete/n Betreuer/in. Schauen Sie sich hierzu die aktuelle Liste der Prüfungsberechtigten für BA/MA-Abschlussprüfungen im Fach Soziologie an. In dieser Übersicht finden Sie die Namen und Kontaktdaten der Prüfungsberechtigten, die Sie bei Ihrer Abschlussprüfung begleiten und unterstützen.