Anmeldung BA-Prüfung

Anmeldetermin

Es gibt einen Anmeldetermin pro Semester für die schriftliche und die mündliche Abschlussprüfung im BA Soziologie!

  • im Sommersemester: 02.–15. Mai
  • im Wintersemester: 15.–30. Oktober

Fällt der Beginn der Anmeldung auf einen Samstag oder einen Sonntag, verlängert sich die Frist um diesen Zeitraum automatisch, da Samstag und Sonntag keine Anmeldung im Prüfungsamt möglich ist. Es gelten Ausschlussfristen.

Bearbeitungszeit

Der einheitliche Beginn der 6-wöchigen Bearbeitungszeit der BA-Arbeit und somit die Zulassung durch das Prüfungsamt für alle Studierenden nach Anmeldung ist:

  • für das Wintersemester: entweder der 15. November oder der 01. Februar
  • für das Sommersemester: entweder der 01. Juni oder der 01. August

Die Studierenden können zwischen den jeweiligen Startterminen wählen. Den Starttermin legen die Studierenden mit der Anmeldung zur schriftlichen Arbeit fest. Nach ihrer Anmeldung beim Prüfungsamt werden die Studierenden durch das Prüfungsamt für die BA Prüfung zugelassen.

Beginnt die Frist am 15. November, verlängert sich der Abgabetermin wegen der Betriebsschließung zu Weihnachten/Jahresende automatisch um den jeweils durch den/die Prorektor/in genehmigten Zeitraum (wird bereits vom Prüfungsamt bei der Zulassung berücksichtigt).

Bedingung für die Anmeldung zur schriftlichen Prüfung

Bedingung für die Anmeldung zur schriftlichen Prüfung ist das Vorliegen

  • aller Prüfungsleistungen der Module 1–3,
  • mindestens einer Prüfungsleistung aus den Modulen 4 oder 5
  • sowie im Fall der Wahl der Praxis-Tracks, des Praktikums bzw. im Fall der Wahl des International-Tracks der Nachweis über die erbrachten Prüfungsleistungen des Moduls 6.

Der Nachweis wird über die Einträge im StudIS erbracht. Die Studierenden erklären mit ihrer Anmeldung zur schriftlichen Prüfung in welchem Track sie sich befinden.

Anmeldeverfahren

Das Anmeldeverfahren läuft folgendermaßen ab:

  1. Die Studierenden nehmen mindestens vier Monate vor ihrem Anmeldetermin Kontakt zu einem/einer Prüfer/Prüferin auf (siehe Liste der Prüfungsberechtigten), der/die die Betreuung der Arbeit übernimmt. Mit dem Prüfer/ der Prüferin sprechen die Studierenden das Thema ihrer Arbeit ab.
  2. Die Studierenden holen die Anmeldeunterlagen bei Herrn Bucifal (Raum C 406) ab.
  3. Die offizielle Anmeldung für die schriftliche und die mündliche Abschlussprüfung erfolgt bei Herrn Bucifal. Siehe Abschnitt „Anmeldetermin“. Eine gleichzeitige Anmeldung zur schriftlichen und zur mündlichen Prüfung ist möglich.
  4. Es stehen den Studierenden jeweils zwei Starttermine für die Anfertigung der BA-Arbeit zur Verfügung. Siehe Abschnitt „Bearbeitungszeit“
  5. Die BA Fachstudienberatung prüft das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anmeldung zur schriftlichen und zur mündlichen Prüfung in der Sprechstunde.
  6. Die mündlichen Prüfung im Hauptfach kann nur stattfinden, wenn die studienbegleitenden Studien- und Prüfungsleistungen im Hauptfach und ggf. im Bereich der berufsfeldorientierten Qualifikationen gemäß Anlage D erbracht sind und die schriftliche Abschlussarbeit eingereicht ist. Der Termin für die mündliche Prüfung wird zwischen dem/der Prüfer/in und dem Prüfling abgesprochen. 
  7. Die Prüflinge lassen sich von der BA Fachstudienberatung einen Nachweis über das Vorliegen aller Veranstaltungen im Hauptfach geben. Dieses ist von den Studierenden im Original beim Prüfungsamt vorzulegen. Ohne die Vorlage der Leistungsübersicht ist keine Zulassung zur Prüfung möglich. Das Formular ist rechtzeitig, allerspätestens aber 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt einzureichen.Die prüft prüft das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anmeldung zur schriftlichen und zur mündlichen Prüfung in der Sprechstunde.

Eventuelle Fehler im StudIS-Konto können bei der Ausstellung des Nachweises noch bereinigt werden. Bitte nehmen Sie hierfür rechtzeitig Kontakt zur BA Fachstudienberatung auf.