Änderungen für die Anmeldungen von Bachelor-Arbeiten

Anmeldung BA-Arbeiten im Notbetrieb Im Notbetrieb gibt es folgende Änderungen für die Anmeldungen von Bachelorarbeiten:

Anmeldung BA-Arbeiten im Notbetrieb

Im Notbetrieb gibt es folgende Änderungen für die Anmeldungen von
Bachelorarbeiten:

1. Für den Arbeitsbeginn 1. Juni müssen bis 22.05. alle für die Zulassung relevanten Leistungen (auch das Research Proposal) bestanden sein. Für den Arbeitsbeginn 1. August gilt entsprechend der 20.07.

2. Studierende bekommen auf Anfrage an Frau Heinzelmann (Prüfungsamt) den PDF-Antrag zugeschickt, füllen ihn aus und konsultieren damit ihre/n Betreuer/In. Die Zustimmung zur Betreuung kann ggf. auch per E-Mail an Frau Heinzelmann erfolgen, muss aber zur Anmeldung vorliegen.


3. Den PDF-Antrag und ihr aktuelles Transkript senden die Studierenden dann an die Fachstudienberatung für die notwendige Bestätigung.

4. Die Anmeldung für die BA Arbeit erfolgt wie gehabt vom 2.5 – 16.5.2020 inkl. der nötigen Anlagen (Immatrikulationsbescheinigung, Erklärung etc).

5. Die erforderlichen Leistungen können bis 22. Mai (für den 1. Juni) nachgereicht werden. Im Notfall reicht eine Bestätigung per E-Mail der/des jeweiligen Dozierenden des/der Betreuerin ans ZPA, dass die Leistung bestanden ist (muss noch nicht eingetragen sein).

6. Die Starttermine für die BA Arbeit ändern sich nicht: 1.6. und 1.8. Wenn die Nachreichungen nicht rechtzeitig zum 1. Termin eingehen, kann zum 2. Termin gestartet oder im nächsten Semester angemeldet werden.

Mehr Informationen zum BA-Anmeldeverfahren