Anmeldung BA-Prüfung
Schriftliche Abschlussprüfung („BA-Arbeit“)
Das Ende des Studiums bildet in der Regel die schriftliche Abschlussprüfung, die durch eine schriftliche Hausarbeit („BA-Arbeit“) geleistet wird. Für die Zulassung müssen spezifische Leistungen erbracht worden sein (§5 Anlage B PStO 2018) und Anmelde- sowie Bearbeitungsfristen beachtet werden.
Voraussetzungen
Bedingung für die Anmeldung ist der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen folgender Leistungen:
- alle Prüfungsleistungen der Module 1-3,
- mindestens eine Prüfungsleistung aus den Modulen 4 oder 5,
- Research Proposal zum Thema der BA-Arbeit,
- im Praxis-Track: Praktikum,
- im International-Track: Prüfungsleistungen des Moduls 6. Der Nachweis der Schlüsselqualifikationen ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie: Ohne Vorliegen des Praxis- bzw. Auslandsmoduls kann die BA-Arbeit nicht angemeldet werden!
Starttermine
Der einheitliche Beginn der sechswöchigen Bearbeitungszeit der BA-Arbeit und somit der Zulassung durch das Prüfungsamt für alle Studierenden nach Anmeldung ist:
- für das Wintersemester: entweder der 15. November oder der 01. Februar
- für das Sommersemester: entweder der 01. Juni oder der 01. August
Die Studierenden können zwischen den jeweiligen Startterminen wählen. Den Starttermin legen die Studierenden mit der Anmeldung zur schriftlichen Arbeit fest. Nach ihrer Anmeldung beim Prüfungsamt werden die Studierenden durch das Prüfungsamt für die BA Prüfung zugelassen.
Beginnt die Frist am 15. November, verlängert sich der Abgabetermin wegen der Betriebsschließung zu Weihnachten/Jahresende automatisch um den jeweils durch den/die Prorektor/in genehmigten Zeitraum (wird bereits vom Prüfungsamt bei der Zulassung berücksichtigt).
Vorbereitung: Research Proposal
Das unbenotete Research Proposal bildet das Exposé der BA-Arbeit und bringt 4 ECTS. Die Studierenden setzen sich dabei intensiv mit ihrem gewünschten Thema auseinander und bereiten so die Bearbeitung vor.
Die Wahl und Eingrenzung eines interessanten Themas im Kontakt mit einschlägiger Literatur und Ansprechpartnern, die Wahl der Methode und die Planung des Vorhabens dauern ihre Zeit. So rechnen wir mit zwei bis vier Monaten begleitender Bearbeitungsdauer.
Fangen Sie bitte rechtzeitig an, damit Sie die Anmeldefristen einhalten können!
Zur Wahl bieten sich Themen an, die:
- von besonderem Interesse für den/die Autor/in sind (!)
- evtl. in einem für die weitere Berufswahl relevanten Themengebiet liegen
- an ein im Studium bearbeitetes Thema anknüpfen und so bereits ein fachliches Hintergrundwissen vorhanden ist. Bei empirischen Arbeiten ist z.B. das Vorliegen auszuwertender Daten aus einem Projektseminar hilfreich.
- methodisch gut zu bearbeiten sind
Suchen Sie frühzeitig eine/n zum Thema passenden Betreuer/in.
Auf ihrer Homepage haben viele Dozentinnen und Dozenten Informationen bereitgestellt.
Infos zum Aufbau des Research Proposals finden Sie hier.
Anmeldung: Verfahren und Fristen
Das Anmeldeverfahren läuft folgendermaßen ab:
- Vier Monate vor ihrem Anmeldetermin (s. Punkt 2.) nehmen die Studierenden Kontakt zum/r gewünschten Betreuerin/Betreuer auf (siehe Liste der Prüfungsberechtigten) und sprechen das Thema ihrer Arbeit ab.
- Vor dem 15. April im Sommersemester bzw. vor dem 1. Oktober im Wintersemester geben die Studierenden ihr Research Proposal bei ihrer Betreuung ab.
- Studierende bekommen auf Anfrage bei Karolin Wurster (Zentrales Prüfungsamt, Raum C401) das Anmeldeformular (pdf) zugeschickt, füllen es aus und sprechen sich mit dem/r jeweiligen Betreuer/Betreuerin. Die Zustimmung zur Betreuung kann ggf. auch per E-Mail an Karolin Wurster mitgeiteilt werden. Das Anmeldeformular legen die Studierenden der/dem Betreuer/in und der Fachstudienberatung vor.
- Der/die Betreuer/in bestätigt auf dem Formular das Bestehen des Research Proposals und das Thema der Arbeit.
- Die BA Fachstudienberatung bestätigt das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anmeldung zur schriftlichen Prüfung. Studierende senden deshalb den unterschriebenen Antrag an die BA Studienberatung mit vollständig ausgefüllter erster Seite sowie ihren aktuellen Notenspiegel per E-Mail als PDF (max. 2,5 MB). Die Unterschrift des/der Prüfer/In muss dafür nicht vorliegen.
- Zwischen 02. und 15. Mai im Sommersemester bzw. zwischen 15. und 30. Oktober im Wintersemester geben die Studierenden das Anmeldeformular im Prüfungsamt bei Karolin Wurster ab (Zentrales Prüfungsamt, Raum C401). Achtung: Diese Fristen sind Ausschlussfristen!
BA-Arbeit
Gewicht und Umfang
- Die Arbeit zählt 25 % zur Abschlussnote Soziologie und ergibt 10 ECTS. Da das Hauptfach zu 80% und das Nebenfach zu 20% in die Gesamtnote eingeht, beträgt der Anteil der BA-Arbeit an der Gesamtnote effektiv 20%.
- Der Umfang der BA-Arbeit muss 12.000 bis höchstens 15.000 Wörter betragen.
- Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen. Auf Antrag (formlos an Karolin Wurster) kann um maximal drei Wochen verlängert werden, wenn der begründete und vom Betreuer/von der Betreuerin unterschriebene Antrag spätestens zwei Wochen vor Abgabetermin eingereicht wird.
- Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit muss dem Zentralen Prüfungsamt unverzüglich (E-Mail, telefonisch) mitgeteilt und durch ärztliches Attest bescheinigt werden! Krankheitsbedingte Ausfälle werden mit der dreiwöchigen Maximalverlängerung verrechnet.
- Wird die Frist der Bearbeitungszeit nicht eingehalten, so ist die BA-Arbeit nicht bestanden.
Empirische Arbeiten
Die Bearbeitung soll insgesamt nicht wesentlich länger als die genannte Bearbeitungszeit dauern. Empirische Forschungsprojekte haben einen langen Vorlauf für Instrumenterstellung, Datenerhebung etc. und sind daher in der Regel nicht als BA-Arbeit geeignet.
Möglich sind z.B. die Bearbeitung nur eines Teils der Forschung (z.B. Erhebung ODER Analyse), sehr unaufwändige Forschungsvorhaben oder die Auswertung bereits vorhandener Daten, etwa bei Sekundäranalysen oder Daten aus Projektseminaren.
Wiederholung, Gruppenarbeiten, Sprache
- Eine nicht bestandene Arbeit darf einmal wiederholt werden. Dabei ist ein neues Thema zu wählen. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
- Gruppenarbeiten sind nicht zulässig.
- Die Arbeit ist auf Deutsch zu schreiben. Auch eine Fremdsprache ist möglich, wenn beide Prüfer zustimmen.
- Der Fachbereich ist korrekt zu nennen: "Fachbereich Geschichte, Soziologie, Sportwissenschaft und empirische Bildungsforschung".
Bitte beachten Sie unbedingt auch die Informationen und Formulare für Abschlussprüfungen des Zentralen Prüfungsamtes.