Öffentlicher Nahverkehr à la Dubai: Verhaltensvorschriften auf dem Weg zum Interview

Dubai, 23.1.2010

Zu meinem Interviewtermin im Luxushotel Burj al-Arab werde ich wohl mit dem Taxi fahren müssen, weil die U-Bahn von Dubai dort nämlich keine Station hat. Dafür hält die an der Dubai Mall, der größten Mall der Welt am höchsten Turm der Welt. So eine U-Bahn-Fahrt hat was, denn "U" ist sie nicht – sie fährt eher wie eine Magnetschwebebahn auf hohen Stelzen. Dadurch ist es eher eine eindrucksvolle Stadttour, die man für den Preis von 1,50 Euro bekommt. Erschwinglich für mich, aber wohl kaum für die zahlreichen asiatischen Gastarbeiter, die einen Großteil der Bevölkerung ausmachen. Allerdings muss man in den Waggons die Weichspüler-Kaufhaus-Musik und die Duftbaum-Geruchsbelästigung aushalten. Und man muss sich natürlich an die zahlreiche Hinweise und Regeln halten, denn sonst wird man mit Geldstrafen belegt. Eine kleine Auswahl: 100 Dirham (50 Euro) für "Causing inconvenience, discomfort or distress to other passengers in any way whatsoever" oder "Climbing or jumping on any public transport building or vehicle". Vielleicht sollte man das auch mal in der Berliner U-Bahn einführen. Oder 200 Dirham für "Carrying alcoholic drinks inside any public transport vehicle or environment". Da „drinking" in der Bahn generell schon verboten ist (100 Dirham Strafe), fragt man sich, wie "carrying" definiert wird. Machen sie wohl Taschenkontrollen? Und wie weit ist wohl das "environment" von der U-Bahn entfernt? Dürfen sich Pubs bzw. Hotels mit Alkohollizenz jetzt nicht mehr in der Nähe der U-Bahn befinden? Getoppt werden diese Regeln jedenfalls noch durch die Regeln für den Swimmingpool des Hotels: "Don't spit or blow your nose into the pool".

Inken Wiese ist Doktorandin am Exzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration". Ihre Forschung zu Praktiken der arabischen Entwicklungszusammenarbeit am Beispiel Katars wird von Prof. Kirsch betreut.