Fristen und Termine
Anmeldung (ZEuS)
Die Prüfungsanmeldung erfolgt auf ZEuS innerhalb folgender Fristen:
- Sommersemester: 01. Mai – 15. Juni
- Wintersemester: 01. Dezember – 15. Januar
Innerhalb der Anmeldefrist ist eine Prüfungsabmeldung per ZEuS noch möglich.
Nichtbestehen
Eine studienbegleitende Prüfung kann laut der Rahmen-PO für die geisteswissenschaftlichen Studiengänge einmal wiederholt werden. Dies muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschehen. Die Prüfungsanmeldung kann automatisch erfolgen!
Wird der Wiederholungsversuch ebenfalls nicht bestanden, ist erst ein Härtefallantrag an den StPA zu stellen, bevor die Möglichkeit weiterer Prüfungen wieder freigeschaltet wird. Die betreffenden werden i.d.R. angeschrieben, können sich aber auch selbst melden. Wenn dem Antrag stattgeben wird, ist eine letzte Wiederholung der betreffenden Prüfung möglich. Wird dieser nicht bestanden, so ist das Studium der Soziologie endgültig nicht bestanden und in Deutschland nicht weiter studierbar.
Die Möglichkeit des Härtefallantrags kann in einem Studiengang (Haupt- oder Nebenfach) insgesamt zwei Mal in Anspruch genommen werden.
Krankmeldung
Eine Krankmeldung für eine studienbegleitende Prüfungs- und Studienleistung ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Beachten Sie dafür Merkblatt (pdf) und füllen Sie das angehängte Formular aus.
Das Attest wird an das Prüfungssekretariat Geschichte und Soziologie gesendet.
- Anmeldung MA Prüfung
01. – 15. Februar
01. – 15. Juli